Mutter schlägt Tochter
Bewährungsstrafe für Ohrfeige
Eine Mutter aus Niedersachsen, die ihre zweijährige Tochter geohrfeigt hat, ist gerichtlich verwarnt worden. Zudem verurteilte das Amtsgericht Burgwedel am Mittwoch die Frau zu einer Geldstrafe von 100 Euro. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sollte die Frau sich während dieser Zeit etwas zu Schulden kommen lassen, muss sie die Strafe zahlen.
Die 41-Jährige hatte das Kind im Herbst 2003 bei einer Geburtstagsfeier geohrfeigt, nachdem das Mädchen Saft aus einer Flasche auf die Hose seiner Mutter verschüttet hatte. Mehrere Zeugen hatten den Vorfall beobachtet. Bei einer ersten Verhandlung hatte die Angeklagte eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro abgelehnt. Sie habe die Tat nicht begangen.
Seit 1998 ist Kindern im Bürgerlichen Gesetzbuch eine gewaltfreie Erziehung garantiert. Im Jahr 2002 wurden die Vorschriften weiter verschärft und Gewalt gegen Kinder in der Familie grundsätzlich verboten. Das Gericht musste klären, ob die Reaktion der Mutter angemessen war oder das "Wohlbefinden des Kindes erheblich beeinträchtigt" wurde. Bei der Urteilsbegründung sagte der Richter: "Das war nach den Zeugenaussagen über der Schwelle zur Körperverletzung." Eine Verurteilung sei daher unumgänglich gewesen.
Nach der Verkündung des Urteils brach die 41-Jährige unter Tränen zusammen, die Verhandlung musste kurz unterbrochen werden. Die Frau hatte den Schlag bis zuletzt bestritten. Ob sie Rechtsmittel einlegen wird, wolle sie kommende Woche entscheiden, sagte ihr Verteidiger.
Seit der Verschärfung des Erziehungsrechts hat es bereits mehrere vergleichbare Prozesse in Deutschland gegeben. In Köln war 2003 eine 22 Jahre alte Mutter nach einer Ohrfeige wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 75 Euro verurteilt worden. Ein Verfahren gegen eine 35-jährige Berlinerin wegen Körperverletzung an ihrer 13-jährigen Tochter war im Sommer 2002 gegen eine Zahlung von 250 Euro eingestellt worden.
Quelle www.n-tv.de
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